
Cyber Resilience Act: Was bedeutet er für Drehgeber?
Cybersecurity ist zu einem entscheidenden Thema in der industriellen Automatisierung geworden. Da Fabriken durch Industrial Ethernet, Industrial IoT und Ferndiagnose zunehmend vernetzt sind, spielt die Sicherheit jeder einzelnen vernetzten Komponente eine wichtige Rolle – nicht nur von SPSen und Industrie-PCs, sondern auch von Sensoren und anderen Automatisierungsgeräten.
Um die Cybersecurity vernetzter Produkte zu stärken, hat die Europäische Union den Cyber Resilience Act (CRA) eingeführt. Die Verordnung legt verbindliche Cybersecurity-Anforderungen für Produkte mit digitalen Elementen fest, die in der EU in Verkehr gebracht werden, und zählt zu den bedeutendsten Veränderungen in der Entwicklung industrieller Produkte der vergangenen Jahre.
Für Maschinenbauer, Systemintegratoren und Anlagenhersteller wird es daher zunehmend wichtiger, diese neuen Anforderungen zu verstehen.
Was ist der Cyber Resilience Act?
Der Cyber Resilience Act ist eine EU-Verordnung, die darauf abzielt, die Cybersecurity digitaler Produkte über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg zu verbessern.
Hersteller sind verpflichtet, Cybersecurity bereits bei der Produktentwicklung zu berücksichtigen, Schwachstellen verantwortungsvoll zu behandeln, gegebenenfalls Sicherheitsupdates bereitzustellen und eine entsprechende technische Dokumentation zu führen.
Die Verordnung trat 2024 in Kraft. Die Meldepflichten für Schwachstellen gelten ab September 2026, während die zentralen Cybersecurity-Anforderungen ab Dezember 2027 verpflichtend werden.
Warum ist das für Drehgeber, Neigungssensoren und Linearsensoren relevant?
Nicht jeder Sensor ist in gleicher Weise betroffen. Da Automatisierungssysteme jedoch zunehmend vernetzt und softwaregestützt arbeiten, können Drehgeber, Neigungssensoren und Linearsensoren Teil der übergeordneten digitalen Architektur einer Maschine sein.
Je nach Funktionsumfang und Kommunikationsschnittstelle können diese Geräte Daten mit Steuerungen, SPSen und anderen Automatisierungskomponenten austauschen. Cybersecurity muss daher ebenso berücksichtigt werden wie die technischen und funktionalen Anforderungen an den Sensor.
Was bedeutet das für Maschinenbauer?
Für OEMs und Maschinenbauer wird Cybersecurity neben Genauigkeit, Schnittstellenkompatibilität und Schutzart zu einem weiteren wichtigen Auswahlkriterium.
Der CRA unterscheidet Produkte mit digitalen Elementen anhand ihrer Cybersecurity-Relevanz und ihres potenziellen Risikos in verschiedene Kategorien: nicht klassifizierte bzw. Standardprodukte, wichtige Produkte der Klasse I, wichtige Produkte der Klasse II sowie kritische Produkte. Von der jeweiligen Kategorie hängt unter anderem ab, wie die Konformität mit den Anforderungen des CRA nachgewiesen werden muss.
Für Maschinenbauer wird die Einhaltung des CRA zunehmend Teil der Auswahl und Integration von Automatisierungskomponenten. Hersteller müssen sicherstellen, dass die in ihren Maschinen eingesetzten Produkte die jeweils geltenden Cybersecurity- und Dokumentationsanforderungen ihrer Kategorie erfüllen.
Wie POSITAL auf die neuen Anforderungen reagiert
Unsere Entwicklungsteams arbeiten aktiv daran, unser gesamtes Produktportfolio – einschließlich Drehgebern, Neigungssensoren und Linearsensoren – auf die sich weiterentwickelnden Anforderungen des europäischen Cyber Resilience Act auszurichten.
Zu unseren Vorbereitungen gehören die Stärkung der Cybersecurity über den gesamten Produktentwicklungszyklus hinweg, die Verbesserung der technischen Dokumentation sowie die Einführung strukturierter Prozesse für das Schwachstellenmanagement.
Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Cybersecurity unserer Positionssensoren weiter erhöhen, ohne dabei die Leistungsfähigkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit zu beeinträchtigen, die unsere Kunden von POSITAL erwarten. So möchten wir die Cybersecurity-Anforderungen von morgen erfüllen und gleichzeitig die Produkteigenschaften bewahren, auf die sich unsere Kunden heute verlassen.


